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   OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 113/06   

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OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 113/06 (https://dejure.org/2006,12909)
OLG München, Entscheidung vom 18.09.2006 - 34 Wx 113/06 (https://dejure.org/2006,12909)
OLG München, Entscheidung vom 18. September 2006 - 34 Wx 113/06 (https://dejure.org/2006,12909)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 62 Abs. 2; FreihEntzG § 5 Abs. 3 S. 2; FreihEntzG § 5 Abs. 3 S. 3; FGG § 12
    D (A), Abschiebungshaft, Anhörung, Ehegatte, Sachaufklärungspflicht

  • Judicialis

    GG Art. 104 Abs. 1 Satz 1; ; FreihEntzG § 5 Abs. 3; ; AufenthG § 62 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Freiheitsentziehung bei Nichtanhörung des nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anordnung von Abschiebungshaft im Anschluss an eine bestehende Untersuchungshaft; Notwendigkeit der Anhörung des nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten vor Anordnung von Abschiebungshaft; Ausreisepflicht aufgrund einer unerlaubten Einreise nach vollzogener ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayVBl 2007, 30
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 03.06.1996 - 3 Wx 191/96
    Auszug aus OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 113/06
    Die Regelung des § 5 Abs. 3 FreihEntzG soll einen Mindeststandard der nach § 12 FGG gebotenen Sachaufklärung sicherstellen und gehört zu denjenigen Vorschriften, ohne deren Beachtung eine Freiheitsentziehung nicht zulässig ist (OLG Düsseldorf vom 3.6.1996, 3 Wx 191/96; OLG Düsseldorf AuAS 1996, 258).

    (3) Die Regelung in § 5 Abs. 3 FreihEntzG gehört zu denjenigen Vorschriften, ohne deren Beachtung nach Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG eine Freiheitsentziehung nicht zulässig ist (OLG Düsseldorf vom 3.6.1996, 3 Wx 191/96; OLG Düsseldorf AuAS 1996, 258; KG FGPrax 1995, 83/84 f.; OLG Celle InfAuslR 2005, 423).

  • BayObLG, 01.04.1993 - 3Z BR 60/93
    Auszug aus OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 113/06
    Ob der Betroffene dem Personenkreis zuzurechnen ist, der dem ARB 1/80 unterfällt, und aus europarechtlichen Gründen die Ausländerbehörde verpflichtet ist, das bestandskräftig abgeschlossene Ausweisungsverfahren wiederaufzugreifen oder die unbefristet ausgesprochene Ausweisungsverfügung nachträglich zu befristen (vgl. BVerwGE 124, 217), ist nicht im Verfahren vor den Haftgerichten (Zivilgerichten), sondern ausschließlich von der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu klären (st. Rspr.; vgl. BayObLGZ 1993, 150; KG InfAuslR 2000, 230/232).
  • BVerwG, 13.09.2005 - 1 C 7.04

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

    Auszug aus OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 113/06
    Ob der Betroffene dem Personenkreis zuzurechnen ist, der dem ARB 1/80 unterfällt, und aus europarechtlichen Gründen die Ausländerbehörde verpflichtet ist, das bestandskräftig abgeschlossene Ausweisungsverfahren wiederaufzugreifen oder die unbefristet ausgesprochene Ausweisungsverfügung nachträglich zu befristen (vgl. BVerwGE 124, 217), ist nicht im Verfahren vor den Haftgerichten (Zivilgerichten), sondern ausschließlich von der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu klären (st. Rspr.; vgl. BayObLGZ 1993, 150; KG InfAuslR 2000, 230/232).
  • VGH Bayern, 09.08.2006 - 19 C 06.1604
    Auszug aus OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 113/06
    Im Übrigen spricht der vom Senat erholte Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9.8.2006 (19 C 06.1604) gegen die Rechtsansicht des Antragstellers, einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder zumindest auf Duldung zu besitzen.
  • KG, 06.12.1994 - 1 W 6129/94
    Auszug aus OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 113/06
    (3) Die Regelung in § 5 Abs. 3 FreihEntzG gehört zu denjenigen Vorschriften, ohne deren Beachtung nach Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG eine Freiheitsentziehung nicht zulässig ist (OLG Düsseldorf vom 3.6.1996, 3 Wx 191/96; OLG Düsseldorf AuAS 1996, 258; KG FGPrax 1995, 83/84 f.; OLG Celle InfAuslR 2005, 423).
  • BayObLG, 24.07.2000 - 3Z BR 219/00

    Anhörung des Ehepartners im Abschiebungshaftverfahren

    Auszug aus OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 113/06
    Kommt es in einem Abschiebungsverfahren auf die Art und die Intensität der familiären Bindungen an, ist die persönliche Anhörung des Ehepartners grundsätzlich unerlässlich (BayObLG InfAuslR 2001, 174).
  • VGH Bayern, 07.06.2011 - 9 ZB 09.1657

    Medizinprodukt; Konformitätserklärung; "Öko-Wärme-Säckchen";

    Im Übrigen könnte eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch den Erlass eines Gerichtsbescheids erfolgreich nur mit einem Antrag auf mündliche Verhandlung, nicht aber mit einem Antrag auf Zulassung der Berufung geltend gemacht werden (vgl. BayVGH vom 28.3.2006 BayVBl 2007, 30 m.w.N.; Eyermann/Geiger a.a.O., RdNr. 20 zu § 84 VwGO).
  • VGH Bayern, 10.10.2013 - 15 ZB 11.1480

    Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Insoweit kommt bei einem Gerichtsbescheid aber allein der Antrag auf mündliche Verhandlung in Betracht (vgl. BayVGH, B.v. 28.3.2006 - 1 ZB 06.30348 BayVBl 2007, 30 m.w.N.; BayVGH, B.v. 7.6.2011 - 9 ZB 09.1657 - juris Rn. 8).

    Die durch § 84 Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 1 VwGO eröffnete Wahlmöglichkeit zwischen dem Antrag auf Zulassung der Berufung und auf mündliche Verhandlung ändert daran nichts (vgl. BayVGH v. 28.3.2006 - 1 ZB 06.30348 - BayVBl 2007, 30/31; OVG RhPf, B.v. 17.9.1998 - 10 A 12563/97 - DÖV 1999, 36/37).

  • VGH Bayern, 10.10.2013 - 15 ZB 11.1416

    Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Insoweit kommt bei einem Gerichtsbescheid aber allein der Antrag auf mündliche Verhandlung in Betracht (vgl. BayVGH, B.v. 28.3.2006 - 1 ZB 06.30348 BayVBl 2007, 30 m.w.N.; BayVGH, B.v. 7.6.2011 - 9 ZB 09.1657 - juris Rn. 8).

    Die durch § 84 Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 1 VwGO eröffnete Wahlmöglichkeit zwischen dem Antrag auf Zulassung der Berufung und auf mündliche Verhandlung ändert daran nichts (vgl. BayVGH v. 28.3.2006 - 1 ZB 06.30348 - BayVBl 2007, 30/31; OVG RhPf, B.v. 17.9.1998 - 10 A 12563/97 - DÖV 1999, 36/37).

  • VGH Hessen, 07.11.2013 - 5 A 2114/13

    Anhörungsrüge

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nämlich nicht verletzt, wenn es ein Beteiligter versäumt, eine ihm durch das Prozessrecht eröffnete, zumutbare Möglichkeit zu nutzen, um sich Gehör zu verschaffen (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28. März 2006 - 1 ZB 06.30348 -, BayVBl 2007, 30).
  • VGH Bayern, 11.10.2010 - 11 ZB 10.30

    Vorladung zum Verkehrsunterricht; fehlerfreie Ermessensausübung

    Hier ist es der Klägerin ohne weiteres möglich und auch zumutbar, sich durch einen Antrag auf mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht (§ 84 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. Thüringer OVG vom 18.9.1996 EzAR 633 Nr. 28; VGH Baden-Württemberg vom 15.3.2000 Az. A 6 S 48/00 in Juris; Hessischer VGH vom 4.8.2000 NVwZ-RR 2001, 207; BayVGH vom 28.3.2006 BayVBl 2007, 30; OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 3.12.2009 Az. 2 L 148/09 in Juris).
  • OLG München, 25.10.2006 - 34 Wx 120/06
    Eine ohne Anhörung des Ehegatten erfolgte richterliche Entscheidung über die Anordnung oder die Fortdauer der Abschiebungshaft ist jedenfalls dann, wenn Gründe für ein Absehen der Anhörung nach Maßgabe von § 5 Abs. 3 Satz 4 FreihEntzG nicht vorliegen, verfahrensfehlerhaft (Senat, Beschluss vom 18.9.2006, 34 Wx 113/06; OLG Celle InfAuslR 2005, 423 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.11.2011 - 11 ZB 11.953

    Polizeiliche Kontrolle wegen offensichtlicher Überladung; Kosten der Wägung;

    Hier ist es der Klägerin ohne weiteres möglich und auch zumutbar, sich durch einen Antrag auf mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht (§ 84 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. Thüringer OVG vom 18.9.1996 EzAR 633 Nr. 28; VGH Baden-Württemberg vom 15.3.2000 Az. A 6 S 48/00 in ; Hessischer VGH vom 4.8.2000 NVwZ-RR 2001, 207; BayVGH vom 28.3.2006 BayVBl 2007, 30; OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 3.12.2009 Az. 2 L 148/09 in ).
  • OLG München, 12.05.2009 - 34 Wx 37/09

    Freiheitsentziehungsverfahren zur Sicherung einer Zurückschiebung eines

    Die Regelung des § 5 Abs. 3 FreihEntzG soll einen Mindeststandard der nach § 12 FGG gebotenen Sachaufklärung sicherstellen und gehört zu denjenigen Vorschriften, ohne deren Beachtung eine Freiheitsentziehung nicht zulässig ist (Senat vom 18.9.2006, 34 Wx 113/06 = BayVBl 2007, 30).
  • OLG Hamburg, 13.05.2009 - 2 Wx 44/09

    D (A), Abschiebungshaft, Aufhebungsantrag, Feststellungsantrag,

    (vgl. OLG Celle InfAuslR 05, 423; OLG München , Beschluss v. 18.09.2006, 34 Wx 113/06, zitiert nach juris), kam es hier für die Feststellung des Haftgrundes nach § 62 Abs. 2 AufenthG auf die Art und Intensität der familiären Bindungen an, unabhängig davon, ob nur der Haftgrund nach Abs. 2 Satz 1 Ziff. 5 (Sicherung der Abschiebung wegen des begründeten Verdachts, dass der Betroffene sich der Abschiebung entziehen will) oder auch der - seitens des Amtsgerichts im Aufhebungsbeschluss offen gelassene nach Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 (Sicherung der Abschiebung bei vollziehbarer Ausreisepflicht wegen unerlaubter Einreise) einschlägig war, denn bei letzterem ist nach Satz 3 bei Glaubhaftmachung durch den Betroffenen, dass er sich der Abschiebung nicht entziehen will, von der Haft abzusehen.
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